Titel & Preise

Anwartschaften:

CAC / Reserve-CAC
(Am CAC-Wettbewerb nehmen nur die Zwischen-, Offene und Gebrauchshund-Klasse teil)

DWZRV– und VDH Jugend-Champion”
(Eine Anwartschaft kann der vorzüglich 1 Hund der Juniorklasse erhalten; eine Reserve-Anwartschaft kann der vorzüglich 2 Hund der Juniorklasse erhalten)

DWZRV– und VDH Veteranen-Champion”
(Eine Anwartschaft kann der vorzüglich 1 Hund der Veteranenklasse erhalten; eine Reserve-Anwartschaft kann der vorzüglich 2 Hund der Veteranenklasse erhalten)

VDH-Ch.-Anwartschaft Res.-VDH-Ch.-Anwartschaft”
Die VDH-Anwartschaft/Res.VDH-Ch. Anwartschaft kann an den mit vorzüglich 1/ vorzüglich 2 bewerteten Hund der Offenen Klasse, der Zwischenklasse, der Gebrauchshundklasse und der Championklasse vergeben werden.

Titel am Samstag:

“Winner Donaueschingen 2024” / Junior- & Veteranen – Winner Donaueschingen 2024.
Um den Titel “Winner Donaueschingen” stechen der CAC-Gewinner und der V1 Hund der Siegerklasse.
Den Titel “Junior-Winner Donaueschingen 2024” erhalten die V1-Hunde der Juniorklasse .
Den Titel “Veteran-Winner Donaueschingen 2024” erhalten die Erstplatzierten der Veteranenklasse

Preise:

Für Juniorbeste, CAC, Junior BOB, BOB, bestes Paar, beste Zuchtgruppe, bester Veteran, Puppy-, Jüngsten-, Junior- und Erwachsenen Best in Show

Anbei können Sie die Vergabebedinungen der deutschen Schönheits-Championnate herunterladen (Deutscher Champion Klub / DWZRV & Deutscher Champion VDH).

Vergabebedingungen herunterladen (PDF) …

Zulassung:

nur Hunde, die im DWZB oder einem von der FCI anerkannten Zuchtbuch eingetragen oder registriert sind, und am Tag der Ausstellung das Mindestalter der jeweiligen Klasse vollendet haben. Bei Meldung in der Gebrauchshund- oder Champion-Klasse müssen die entsprechenden Nachweise als Kopie der Meldung beigefügt sein, ansonsten wird der Hund in die Offene Klasse gesetzt. Doppelmeldungen sind nicht zulässig. Das Meldegeld ist in jedem Falle zu bezahlen. Verhinderung an der Teilnahme entbindet nicht von der Zahlungspflicht.

Veterinär-Bestimmungen:

Änderung der Deutschen Tollwut-Verordnung (Anpassung an die neuen EU-Bestimmungen) Tollwutschutzimpfung Die Hunde, die zu einer Veranstaltung (Ausstellung) gebracht werden, müssen nachweislich mindestens drei Wochen vor der Veranstaltung gegen Tollwut geimpft worden sein. (Impfausweis/ EU-Heimtierpass mitbringen) Die Tollwutschutzimpfung ist, vom Tag der Impfung an, 12 Monate gültig. Wenn eine längere Gültigkeit geltend gemacht werden soll, muss dies durch Eintragung der Gültigkeit im Impfausweis bzw. im EU-Heimtierpass im Feld “Gültig bis” nachgewiesen werden. Wenn bei einem gegen Tollwut geimpften Hund vor Beendigung der Gültigkeit der bestehenden Impfung die Nachimpfung gegen Tollwut erfolgt, so entfällt die sogenannte 3-Wochen-Frist.

Haftung / Sonstiges:

Eine Haftung für den rechtzeitigen Eingang der Meldungen und Aufnahme im Katalog wird nicht übernommen. Bei Ausfall der Veranstaltung aus Gründen, die der Ausrichter nicht zu vertreten hat, wird ebenfalls keine Haftung übernommen. Eine Umbesetzung der Richter behält sich der Ausrichter vor. Die Vergabe von Wertnoten und Anwartschaften liegt im Ermessen des Richters, es besteht kein Rechtsanspruch darauf. Die Zuchtschau ist vom VDH und der Zuchtschaubeauftragten des DWZRV genehmigt. Ahnentafel oder Hundepass ist mitzubringen und auf Anforderung vorzulegen. Die Zuchtschauordnung sowie die sonstigen Bestimmungen werden mit Abgabe der Meldung anerkannt.